Lead Generierung – Ist das durch die DSGVO überhaupt noch möglich?

Lead Generierung ist eines der wichtigsten Marketing Instrumente! Doch ist das mit der DSGVO überhaupt noch gesetzeskonform möglich?

Viele Unternehmen stellen sich genau diese Frage. Und sie ist nicht einfach zu beantworten!

Denn die Umsetzung einer Lead Generierung, egal ob offline oder online, kann schnell zum Lauf im Minenfeld werden. Es erwarten dich nämlich einige Regelungen, an die du dich halten musst!

Welche das sind und was du genau beachten musst, um Lead Generierung durchführen zu können erfährst du in diesem Beitrag!

Die Grundlage – Marketing Automation DSGVO-konform einsetzen

Ein Großteil der Unternehmen generiert ihre Leads online. Die Grundlage von gut funktionierender online Lead Generierung ist die Marketing Automation. Hierbei wird meist eine externe Software eingesetzt, um die Kunden auf Ihrer „Reise“ durch die verschiedensten Touchpoints zu begleiten. Dies erfordert jedoch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und ist damit Thema der DSGVO. Das musst du beim Einsatz eines solchen Marketing Automation Tools beachten, um gesetzeskonform zu handeln:

  • Externen Anbieter mit geeignetem Datenschutzniveau auswählen

Im Idealfall sollte dein gewählter Anbieter aus der EU stammen. Länder aus dieser Vereinigung unterliegen nämlich alle den gleichen strengen Bestimmungen. Sollte das nicht möglich sein, ist auch ein Land mit Angemessenheitsbeschluss möglich.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter abschließen

Auch der externe Anbieter deines Tools verarbeitet die Daten deiner Kunden. Deshalb sollte unbedingt ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden.

  • DSGVO-konformen Cookie Banner einsetzen

Um die Reise deiner Kunden zu verfolgen, müssen auf der Website Tracking- bzw. Marketing Cookies gesetzt werden. Diese sind nicht technisch notwendig. Somit benötigt man zur Einwilligung einen Cookie Banner.

Natürlich erfordert die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Marketing Zwecke fast immer eine Einwilligung. Dazu aber gleich mehr…

Das Wichtigste – Immer eine Einwilligung einholen

Lead Generierung basiert immer auf der Sammlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Denn ohne die Adresse, Telefonnummer etc. kannst du mit deinen potenziellen Kunden natürlich nicht in Kontakt treten. Folglich musst du laut DSGVO immer eine Einwilligung für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten einholen, sowie die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren.

Dies betrifft alle Formen der Lead Generierung. Egal ob du E-Mails aussendest, Teilnehmer für ein Gewinnspiel gewinnst, potenzielle Kunden per Telefon kontaktierst oder einem Besucher einer Messe Infomaterial zusenden möchten. Eine Einwilligung ist immer nötig, denn, egal ob online oder offline, du verarbeitest immer deren personenbezogene Daten.

Diese ist jedoch auch bei der Lead Generierung an Vorschriften gebunden:

Einwilligung vorschriftsgemäß gestalten

Die Einholung einer Zustimmung zur Zusendung von Newslettern oder Infomaterialen oder auch zur Bereitstellung von Informationen via Telefonanruf etc. unterliegt einigen Regelungen.

Beispielsweise:

  • nur notwendige Pflichtfelder auswählen
  • Zweck der Datenverarbeitung angeben
  • auf Datenschutzerklärung hinweisen 

Weiters ist es empfehlenswert, Einwilligungen immer mittels eines Double Opt-In Verfahrens einzuholen. Dies sichert Sie im Hinblick auf Beweiszwecke ab. Außerdem können Sie garantieren, dass der potenzielle Kunde auch wirklich seine richtigen Daten angibt.

Kopplungsverbot beachten

Du möchtest einem Kunden der Anfrage schickt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt auch gleich zum Newsletter anmelden?

Das ist leider seit Einführung der DSGVO nicht mehr möglich. Denn damit trat auch das Kopplungsverbot in Kraft.

Das Kopplungsverbot betrifft die Zustimmung zum Erhalt eines Newsletters etc., die an die Erfüllung eines Vertrags gekoppelt ist. Vereinfacht gesagt, darfst du die Bestellung von Waren und Dienstleistungen nicht davon abhängig machen, in welche Datenverarbeitung der Kunde eingestimmt hat.

Ein Satz wie: „Hiermit willigen Sie der Zusendung von Produkt XY, sowie dem Erhalt unseres Newsletters ein.“ ist somit verboten!

 

Der Spezialfall – Lead Generierung durch Datenkauf

Es mag vielleicht sehr verwunderlich sein, doch das Kaufen von Leads ist auch in Zeiten der DSGVO noch möglich. Jedoch auch hier nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Auswahl eines geeigneten Anbieters, der dir versichern kann, dass er datenschutzkonform handelt.
  • Vorliegender Nachweis einer Einwilligung der betroffenen Personen in eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Dritte. 
  • Zurückverfolgbarkeit der Herkunft der gekauften Datensätze

Unser Tipp!

Auch wenn es unter diesen Voraussetzungen erlaubt ist, Leads zu kaufen, raten wir ausdrücklich davon ab. Einerseits kann es die Effizienz deiner Lead Generierung verschlechtern (durch veraltete Daten, nicht zielgruppenrelevante Daten etc.). Andererseits kannst du dir nie zu 100% sicher sein, dass dein Anbieter die Daten wirklich DSGVO-konform beschafft hat. Also setze lieber auf selbst generierte Leads!

Im Überblick: Das solltest du bei der Lead Generierung beachten

Du bist dir nicht sicher, ob du deine Leads datenschutz-konform generierst?

Dann vereinbare noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Datenschutz-Experten. Gerne helfen wir dir weiter und beantworten deine offenen Fragen!

Nutzen deine Chance und kläre alle Unklarheiten! Und das vollkommen unverbindlich und ohne zusätzliche Kosten!

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Unsere Experten stehen dir gerne für ein kostenloses & unverbindliches Gespräch zur Verfügung!

Hallo, mein Name ist Daniel Lukmann. Ich bin zertifizierter Datenschutzbeauftragter und CTO der Lukmann Consulting GmbH. Gerne beraten wir dich in Sachen Datenschutz!