ALFRIGHT

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Lukmann Consulting GmbH für die
Nutzung von Software über das Internet (Software as a Service) – SaaS LC (SaaS LC Partner)

1. Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB“) der Lukmann Consulting GmbH, Packerstraße 183, A-8561 Söding (nachfolgend kurz LC genannt), gelten für die Nutzung der Software ALFRIGHT und die damit verbundenen vertragsgegenständlichen Leistungen, welche ein Unternehmen (nachfolgend „Kunde“) mit LC abschließt. LC und der Kunde werden gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet.

b) Ein Vertragsverhältnis wird ausschließlich mit Unternehmern begründet, weshalb nur diese als Kunden iSd AGB betrachtet werden. Als Unternehmer wird eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft angesehen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.

c) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von LC ausdrücklich schriftlich anerkannt.

d) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB davon unberührt. Die ungültige Bestimmung ist in einem solchen Fall sinngemäß durch eine neue, rechtsgültige Vorschrift zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.

2. Vertragsgegenstand, Leistungen

a) LC erbringt für den Kunden Software-as-a-Service Leistungen (nachfolgend „Software“) über das Medium Internet im Bereich der Anwendungssoftware. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere der Zugang zur Software und die Überlassung der Softwareanwendung.

b) Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der gewählten Version (Abomodell) der Software, den gewählten AddOns, der festgelegten Mindestlaufzeit und den dazugehörigen Funktionsbeschreibungen.

c) LC räumt für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags (Mindestlaufzeit) beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.

d) Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.

e) LC wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen, sofern dies einen wesentlichen Einfluss auf die Bedienung oder das Ergebnis hat.

f) Wird von LC eine entgeltfreie Version (Demo, Trial, oder Freemium) zur Verfügung gestellt, so ist LC dazu berechtigt Angebote, weitere Informationen, Werbung per E-Mail zuzusenden. Im Gegenzug kann der Kunde die Software für den angegebenen Zeitraum und zu den angeführten Bedingungen nutzen. Weitere Daten erheben wir in diesem Zusammenhang nur, sofern der Kunde diese zur Verfügung stellen, und diese für die Nutzung der Software, nicht aber für den Erhalt der Werbezusendungen erforderlich ist. Die Datenverarbeitung für die Werbezusendungen erfolgt unter Zuhilfenahme vertraglich gebundener Auftragsverarbeiter. Sollten der Kunde keine Werbezusendungen mehr wünschen, kann er dies jederzeit per E-Mail kommunizieren oder in eine kostenpflichtige Version upgraden. Mit Ende der Nutzungsdauer der entgeltfreien Version geht der Kunde nicht automatisch ein kostenpflichtiges Abo ein. Das Nutzungskonto wird nach Ablauf der entgeltfreien Nutzungsdauer gesperrt. Möchte der Kunde die Software nach Ablauf der kostenfreien Version weiter nutzen, wird er vor Ablauf der entgeltfreien Nutzungsdauer per E-Mail aufgefordert, seine Rechnungsdaten und Zahlungsdaten einzugeben.

3. Nutzungsumfang

a) Die LC überlässt dem Kunden die in diesen AGB angeführte Software zur vertragsgemäßen Nutzung. Das Recht ist ausschließlich dem Kunden als Vertragspartner eingeräumt und ohne Zustimmung von LC nicht weiter übertragbar. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur von gewerblichen Kunden zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels der von LC freigegebenen Browser oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von LC.

b) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an der vertragsgegenständlichen Animation entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.

c) Insbesondere darf der Kunde die Software nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen, sie von unberechtigten Dritten nutzen lassen oder sie unberechtigten Dritten zugänglich machen.

d) Der Kunde kann den beim Kauf festgelegten Nutzungsumfang je nach Vorgabe des Abomodells und der AddOns jederzeit erhöhen oder senken. Eine Erhöhung führt zu einer Nachverrechnung bis zum Ende der laufenden Verrechnungsperiode. Eine Senkung ist je nach Abomodell oder AddOn nur bis zu einer vorgegebenen Mindestabnahme möglich und führt allenfalls zu einer Gutschrift auf dessen Konto, welche bei der Verrechnung der nächsten Verrechnungsperiode berücksichtigt wird. Allfällige Gutschriften werden bei einer Kündigung nicht an den Kunden ausbezahlt.

e) LC ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

f) Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde LC auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Namen und Anschriften der Nutzer mitzuteilen.

g) LC kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann LC den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen sperren.

h) Der Anspruch von LC auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

i) Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

j) LC hat Anspruch auf Nennung des Namens des Urhebers bzw. Herstellers der App sowie auf Nennung seines Namens als Rechteinhaber.

k) Um Scans durchführen zu können ist der Erwerb von Scanlizenzen erforderlich. Abhängig vom Abomodell steht eine bestimmte Anzahl von Lizenzen für einen bestimmten Zeitraum (Lizenzperiode) zur Verfügung. Dabei wird zwischen einmaligen und wiederkehrenden Lizenzen unterschieden. Einmalige Lizenzen bleiben auch nach Ablauf der Lizenzperiode erhalten. Wiederkehrende Lizenzen können nur innerhalb der jeweiligen Lizenzperiode verwendet werden. Wenn am Ende der Lizenzperiode wiederkehrende Lizenzen nicht verwendet wurden, so verfallen diese und können nicht in die nächste Lizenzperiode übertragen werden. Wiederkehrende Lizenzen erneuern sich zu Beginn der nächsten Lizenzperiode.

Wenn sowohl einmalige als auch wiederkehrende Lizenzen zur Verfügung stehen werden bei der Durchführung eines Scans zuerst die einmaligen Lizenzen verbraucht. Erst wenn keine einmaligen Lizenzen mehr vorhanden sind, werden wiederkehrende Lizenzen verbraucht. Die Durchführung von Scans verbraucht abhängig vom Umfang des Scans Lizenzen. Ein Upgrade auf ein umfangreicheres Abomodell ist jederzeit möglich. Dafür ist eine Benachrichtigung von LC durch den Kunden erforderlich. Bereits bezahlte Rechnungen oder Dienstleistungen werden dadurch nicht angerechnet oder rückerstattet. Ein Downgrade, also ein Umstieg auf ein kleineres Abomodell, ist grundsätzlich nicht möglich.

4. Verfügbarkeit, Leistungsmängel

a) Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Routerausgang im Internet beträgt 99,5% im Jahresmittel. Die clientseitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die LC als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch LC zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

b) LC weist Sie darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von LC liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von LC handeln, von LC nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von Ihnen genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistung haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von LC erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

c) Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung von LC wegen Mängel die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

5. Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung

a) Der Kunde bleibt im datenschutzrechtlichen Sinne immer Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten, sowie sämtlicher von ihm genutzter Daten. LC und alle auf seiner Seite an der Durchführung des Vertrages Beteiligten kontrollieren nicht die rechtliche Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für den Kunden gespeicherten Daten. Die Verantwortung für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten trägt ausschließlich der Kunde.

b) Soweit LC auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird sie als Auftragsverarbeiter tätig und wird diese Daten nur zu Zwecken der Vertragserfüllung verarbeiten. Es gilt ergänzend die Verpflichtungserklärung für Auftragsverarbeiter, welche über die Webseite von LC abrufbar ist.

c) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes LC von Ansprüchen Dritter frei. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.s.d.Art. 9 DSGVO mit der Software ist strikt untersagt.

d) Um die bei der Nutzung der Software anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt LC-Millisekunden genaue Datensicherungen. Diese Sicherungen werden auf einem anderen Server redundant gespeichert und 35 Tage lang aufbewahrt. Diese Sicherung bietet eine Absicherung gegen Systemausfälle. Der Kunde hat die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu nutzen, um seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern. Verändert der Kunde selbst Daten, dann ist eine individuelle Rekonstruktion der Daten auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand verrechnet.

6. Pflichten des Kunden

a) Der Kunde hat die den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

b) Der Kunde ist verpflichtet, LC von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgt sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung an die LC.

c) Der Kunde hat die von LC zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten zusätzlich in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.

d) Für die Nutzung der Software müssen die sich aus der Produktbeschreibung ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein; die Verantwortung hierfür trägt der Kunde selbst.

e) Um einen problemlosen Ablauf des Webseiten-Scans zu gewährleisten zu können, sind technische Voraussetzungen notwendig. Ist eine Webseite aufgrund bestimmter Einstellungen nur in einzelnen Ländern verfügbar, so kann dies zu einem fehlerhaften Scanergebnis führen. Um ein optimales Ergebnis zu erhalten, muss die zu scannende Webseite von den Niederlanden aus erreichbar sein und es darf keine länderspezifische Weiterleitung bzw. Umleitung auf einzelne Webseiten geben. Darüberhinausgehend können Dienste, Tools oder sonstige technische Maßnahmen (gemeinhin als „Bot-Protection“ bekannt) den erfolgreichen Scan der Webseite unterbinden. Der Kunde verpflichtet sich daher zur Überprüfung und gegebenenfalls zur technischen Lösung vor Beginn des Webseitenscans.

e.1) Ausdrücklich wird vereinbart, dass ein aufgrund dieser Problematik fehlerhafter Scan zu keinen Schadenersatzansprüchen bzw. einer Rückerstattung der mit dem Scan verbundenen Kosten gegenüber LC führt, wenn der Vertragsnehmer die vorherige Überprüfung der technischen Anforderungen pflichtwidrig unterlassen hat.

e.2) Um einen Scan durchführen zu können muss die Seite öffentlich erreichbar sein. In weiterer Folge können nur Links gescannt werden, welche über den Einstiegspunkt des Scans verbunden sind. In weiterer Folge navigiert der Scan ausschließlich über Links und nicht über Skripte initiierte Navigation. Elemente die mit Verzögerung geladen werden, werden gegebenenfalls nicht vom Scan erkannt. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass die maximal zu scannende Seitenzahl die tatsächliche Zahl der Subseiten übersteigt.

e.3) Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit des Scans oder des Berichtes. Es werden nur diejenigen Dienste und Cookies identifiziert, welche auch zum Zeitpunkt des Scans in der Datenbank der LC gespeichert sind. Das Ergebnis des Berichts muss daher vom Kunden sorgfältig überprüft werden.

7. Störungsmanagement

a) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich an LC zu melden. LC nimmt Störungen ausnahmslos von dem in der Software vom Kunden festgelegten Ansprechpartner an die entsprechende Supportadresse entgegen.

b) LC wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.

c) LC wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden über das auf den Webseiten von LC erreichbare Kontaktformular oder per Mail (Support-Mail Adresse ist der Webseite unter Kontakt zu entnehmen) entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Als ordnungsgemäß gilt eine Störungsmeldung, wenn der verwendete Internetbrowser und dessen Version angegeben ist und die Störung nachstellbar ist. Ist dies nicht der Fall kann LC die Bearbeitung ablehnen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm LC den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung. Um eine Störung besser analysieren zu können, kann LC mit einem System User auf die Umgebung des Kunden zugreifen. LC wird und darf nur dann auf die Umgebung zugreifen, wenn der Kunde dies vorab genehmigt hat.

d) Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird LC entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

d.1) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

d.2) Sonstige Störungen
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

d.3) Sonstige Meldungen
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien d.1) und d.2) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden von LC nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

e) Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird LC unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software dar, teilt LC dies dem Kunden unverzüglich mit.

Sonst wird LC entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

LC wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und LC bei deren Einsatz unterstützen sowie verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

8. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

a) Entgeltfreie Versionen können Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Dafür benachrichtigt der Kunde LC über ein auf den LC–Webseiten zur Verfügung gestellten Kontaktformularen. Der Kunde hat dabei seinen Benutzernamen und die E-Mail-Adresse anzugeben, mit der er registriert ist. LC ist ebenfalls berechtigt jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu beenden. LC wird dies gegenüber dem Kunden mindestens 14 Tage vorher per Mail ankündigen.

b) Entgeltliche Versionen mit einer Mindestlaufzeit kleiner gleich 1 Monat können vom Kunden oder von LC ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Werktag zum Ablauf der im Kaufprozess gebuchten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Bezahlversionen mit einer Mindestlaufzeit größer 1 Monat können vom Kunden oder von LC ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf der im Registrierungsprozess gebuchten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die im Kaufprozess festgelegte Mindestlaufzeit. Die Kündigung kann mit dem auf den LC-Webseiten von jeder Seite aus erreichbaren Kontaktformular, per E-Mail oder Brief gegenüber LC erklärt werden. Bei der Kündigung sind der Umgebungsname und die auf den LC-Webseiten registrierte E-Mail-Adresse anzugeben.

c) Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

d) Mit der Kündigungserklärung des Kunden, hat LC das Recht dem Kunden ein dem Restentgelt entsprechenden Betrag zu verrechnen. Berechnung des Restentgelts: monatliches oder jährliches Entgelt auf Basis der zum Zeitpunkt der Kündigung bezogenen Abomodells und AddOns, dass bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre.

e) Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen der Auftragsverarbeitung nicht mehr gegeben sein. 30 Tage nach Beendigung des Vertrages wird LC die Umgebung und jene Daten des Kunden löschen, die keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist mehr unterliegen. 65 Tage nach Beendigung des Vertrages werden die Daten des Kunden auch von allen Backups gelöscht.

f) Aus wichtigem Grund kann der Kundenvertrag von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der LC zu einer fristlosen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

f.1) Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen;

f.2) wenn der Kunde selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Kundenvertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis LC den Kundenvertrag nicht abgeschlossen hätte;

f.3) Tod oder Handlungsunfähigkeit des Kunden oder, ist der Kunde juristische Person, bei Liquidation;

f.4) im Fall einer missbräuchlichen, betrügerischen oder jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung;

f.5) wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Software oder Services sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen;

f.6) bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden; insbesondere, weil der Kunde keine Zahlungsmittel hinterlegt hat,

f.7) bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, insbesondere bei erfolgloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, bei Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, jeweils mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden, sowie bei Zahlungseinstellungserklärungen, wenn mit der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eine Gefährdung der Erfüllung von Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber LC einhergeht;

f.8) schwerwiegender Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten.

f.9) LC ist berechtigt, bestimmte Leistungen einzustellen, wenn deren Erbringung aufgrund von nicht im Einflussbereich von LC liegenden Gründen unmöglich oder wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist.

g) Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch berechtigte außerordentliche Kündigung seitens LC beendet, dann wird dem Kunden bei Vertragsbeendigung ein dem Restentgelt entsprechender Betrag verrechnet.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Einzelheiten zu den Entgelten der einzelnen Bezahlversionen sind auf den LC-Webseiten oder dem Angebot bzw. der Bestellung des Kunden geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend und excl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jedes Entgelt ist sofort im Voraus für den festgelegten Abrechnungszeitraum zur Zahlung fällig.

b) Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat LC das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens drei Monate nach Vertragsschluss und nur einmal jährlich zulässig. LC wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksam werden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Die Frist für die Kündigung beginnt mit der Mitteilung der Preiserhöhung. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksam werden der Kündigung nicht erhöhten Preise.

c) Kunden können mittels der auf der Website angebotenen Debitverfahren, insbesondere der akzeptierten Kreditkarten, oder mittels der angebotenen Onlinezahlungsverfahren bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet eine gültige Zahlungsmethode (Kreditkarte oder Lastschrift) bei LC zu hinterlegen. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden oder widerspricht der Kunde der Zahlung gegenüber dem Zahlungsprovider zu Unrecht, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren, in nachfolgendem Umfang:

– Bei jeder ungerechtfertigten Rückbuchung durch den Kunden verrechnet LC
€ 30,00
– bei jeder Mahnung verrechnet LC dem Kunden € 30,00 an Mahnspesen.

Alle Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Legung fällig.

d) LC wird dem Kunden Rechnungen ausschließlich per E-Mail auf die hinterlegte Mail Adresse übermitteln. Die Rechnungen können zusätzlich über die Oberfläche der Software abgerufen werden.

e) Im Fall des Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro Jahr. LC ist berechtigt, offene Forderungen durch Inkassobüros/Rechtsanwälte eintreiben zu lassen oder die Forderungen zu diesem Zweck an Dritte, insbesondere Rechtsanwälte abzutreten. Der Kunde schuldet LC die für die Einmahnung von fälligen Entgelten angefallenen, notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungs- und Einbringungskosten, insbesondere Mahnspesen und Inkassospesen.

f) LC ist aus folgenden Gründen berechtigt, Services teilweise oder gänzlich zu sperren:

f.1) bei objektiv begründetem Zweifel an der Bonität des Kunden oder bei Vorliegen oder objektiv begründetem Verdacht des Vorliegens eines der sonstigen Gründe, die LC zur außerordentlichen Kündigung berechtigen,

f.2) wenn dies zur Vornahme technisch oder betrieblich notwendiger Arbeiten oder zur Beseitigung von Störungen unbedingt erforderlich ist.

f.3) Nach Wegfall des Sperrgrundes hebt LC die Sperre auf. War die Sperre vom Kunden zu vertreten, trägt dieser die Kosten für ihre Herstellung und Aufhebung soweit notwendig und angemessen und bleibt zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte während aufrechter Sperre verpflichtet. Sofern dies tunlich und möglich ist, wird LC den Kunden über die Sperre informieren.

g) Wenn vorhanden ist der Kunde verpflichtet eine Umsatzsteuer-identifikationsnummer anzugeben. Sollte sich diese ändern oder ist eine Änderung geplant ist der Kunde verpflichtet dies LC unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Etwaige Kosten die LC durch eine unrichtige Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden entstehen trägt der Kunde.

10. Haftung

a) LC lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus der Nutzung der Software ergeben. LC haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte. LC kann ebenso nicht haftbar gemacht werden, dass Angaben welche die Nutzer selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.

b) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien die lizenzpflichtig sind.

c) LC haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen LC ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind jedoch ausgeschlossen, wenn dieser die Software selbst verändert hat oder durch Dritte verändern ließ, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass eine Änderung der Analyse- und Bearbeitungsaufwendungen der LC nicht wesentlich erschwert und der Mangel der Software bei Abnahme anhaftete.

d) LC übernimmt Haftung für Rechtstexte für jene Fälle, in denen die von LC zur Verfügung gestellten Texte oder schriftlich übermittelten Handlungsempfehlungen zu einer Abmahnung, Unterlassung oder Strafe führten, vorausgesetzt alle Handlungsanweisungen und Empfehlungen, die sich aus dem Scanergebnis ergeben haben, wurden berücksichtigt und entsprechend umgesetzt. Der Kunde darf die Rechtstexte nicht verändern. Eine weitere Voraussetzung ist, dass ein Scan alle Subseiten der Webseite gescannt haben muss oder zumindest die bemängelten Seiten durch den Scan erfasst wurden. Das Scanergebnis und die generierten Rechtstexte müssen aktuell sein, da heißt der letzte Scan darf nicht länger als ein Monat von dem Ereignis entfernt sein, welches zu einer Strafe oder Abmahnung geführt hat.

e) Haftungsansprüche verfallen, sofern sie nicht unverzüglich schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 60 Tagen geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.

11. Referenz

LC ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Branche und allenfalls die Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, welche LC inhaltlich beherrschen kann sowie eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen.

Die vorstehende Regelung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.

12. Sonstiges

a) Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendenden Import- und Export-Vorschriften als eigenverantwortlich beachtet, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, es sei denn dies wurde ausdrücklich anders vereinbart.

b) Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Graz. LC kann den Kunden jedoch auch an dessen Sitz verklagen.

c) LC behält sich vor, diese Vertragsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für Sie nicht zumutbar. Wir werden Sie über Änderungen dieser Vertragsbedingungen rechtzeitig benachrichtigen. Widersprechen Sie der Geltung der neuen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Vertragsbedingungen als von Ihnen angenommen.

d) Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch jedes Abgehen von diesem Schriftlichkeitsvorbehalt bedarf der Schriftform, um gültig zu sein.

Diese AGB sind für neue Kunden gültig ab 20.03.2023

Hier können Sie sich die AGB als pdf herunterladen.