DSGVO & Telefonwerbung – Wann ist das eigentlich erlaubt?

Jeder kennt sie, keiner mag sie: Werbeanrufe.

Um betroffene Personen in Zukunft vor nerviger Telefonwerbung und nicht enden wollenden Anrufen irgendwelcher Call-Center zu schützen, stellt die DSGVO dazu einige rechtliche Vorschriften. Denn alleine im Jahr 2020 gab es in Deutschland mehr als 155.000 Beschwerden gegen Werbeanrufe ohne Einwilligung!

Aber weißt du eigentlich unter welchen Bedingungen Werbeanrufe wirklich erlaubt sind? Und welche Rechte man hat, wenn man auf der anderen Seite des Telefonhörers steht?

Warum gilt die DSGVO überhaupt für Telefonwerbung?

Obwohl die DSGVO keine expliziten Vorgaben zur Telefonwerbung enthält, ergeben sich die Vorschriften aus den allgemeinen Regelungen. Für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, wie einer Telefonnummer, benötigt man eine Rechtsgrundlage. 

  • Rechtsgrundlage: Berechtigtes Interesse

Grundsätzlich kann man eine Telefonwerbung mit einem berechtigen Interesse begründen. Dazu muss man jedoch eine umfassende Prüfung der Interessen der beteiligten Personen durchführen und eine gute Begründung vorlegen können. Im Regelfall ist es eher schwer, das im B2C-Bereich zu gewährleisten. Daher kommt diese Rechtsgrundlage meist nur beim Kontakt zwischen Unternehmen zum Einsatz.

  • Rechtsgrundlage: Einwilligung

Im Falle der Telefonwerbung bei Privatpersonen kommt dann meist eigentlich nur die ausdrückliche Einwilligung als Rechtsgrundlage in Frage. Bei Unternehmen reicht eine mutmaßliche Einwilligung aus (wenn kein berechtigtes Interesse begründet werden kann). Diese Einwilligung muss VOR Start der Telefonwerbung eingeholt werden. 

Wann darf man jemanden zu Werbezwecken anrufen?

Unternehmen dürfen Telefonnummern für Werbeanrufe nutzen, wenn…

  • der Betroffene sie mit einer entsprechenden Zustimmung an das Unternehmen weitergegeben hat
  • sie unter dem Wissen und der Zustimmung des Betroffenen öffentlich einsehbar ist und die Interessen des Unternehmens gegenüber den Interessen des Betroffenen überwiegen

 Achtung!

Keinesfalls darf jemand kontaktiert werden, der in die „Robinson-Liste „eingetragen“ ist! Das ist eine Liste, bei der man sich registrieren kann, wenn man kein persönlich adressiertes Werbematerial mehr erhalten will.

Rechte der betroffenen Personen bei Telefonwerbung

Natürlich räumt die DSGVO den Betroffenen auch bei Werbeanrufen einige Rechte ein:

Widerrufsrecht
Die DSGVO sieht ein umfassendes Widerrufsrecht der Einwilligung vor. Das bedeutet, dass Personen, die zuvor der Telefonwerbung zugestimmt haben, diese Einwilligung jederzeit zurückziehen können.

Wenn der Betroffene Werbeanrufe durch einen Widerspruch ablehnt, können weitere Anrufe ebenfalls einen DSGVO Verstoß darstellen. Dabei sind ein Widerruf (bei Rechtsgrundlage: Einwilligung) und ein Widerspruch (bei Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse) jedoch nicht zu verwechseln!

Auskunftsrecht
Stellt der Betroffene einen Antrag, muss der Werbetreibende ihm umfassende Auskünfte zu den Daten, die zu seiner Person gespeichert wurden, erteilen. Dazu gehören z.B. die Quelle aus der die Informationen gewonnen wurden, die Infos zur Zweckbindung und ob Daten an Dritte weitergegeben wurden.

Weitere Datenschutz-Grundsätze bei der Telefonwerbung

Informationspflichten
Auch bei der Telefonwerbung müssen Unternehmen ihre Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllen. In diesem Fall sind das die Personen, die angerufen werden. Wichtig ist, dass der Anrufer den Empfänger beim ersten Anruf darauf hinweisen muss, aus welcher Quelle er seine Kontaktdaten hat.

Datensparsamkeit
Man darf grundsätzlich nur diejenigen personenbezogenen Daten verwenden, die zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks benötigt werden. Die Menge an personenbezogenen Daten, die im Unternehmen verarbeitet werden, sollte möglichst geringgehalten werden. 

Rufnummernunterdrückung
Der Betroffene muss die Möglichkeit haben, den Anrufer zu identifizieren. Es ist daher unzulässig, bei Werbeanrufen die Telefonnummer zu unterdrücken.

Zusammengefasst: Wann ist Telefonwerbung also erlaubt?

Um sicherzustellen, dass Werbeanrufe lt. DSGVO zulässig sind, solltest du diese Punkte abhaken können:

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