DSGVO Grundlagen – Für welche Daten gilt die DSGVO?

Stell dir vor: Ein Unternehmen speichert von dir Daten, wie deine Adresse oder deine Telefonnummer.
Wahrscheinlich willst du, dass das Unternehmen mit deinen Daten sorgsam umgeht, oder?
Um das sicherzustellen, gibt es die DSGVO. Sie regelt den Schutz von Daten.

Doch welche Daten sind laut DSGVO „schutzbedürftig“?

Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst:

  • Für welche Daten sieht die DSGVO grundsätzliche einen Schutz vor?
  • Welche Bereiche müssen besonders stark geschützt werden?
  • Welche Daten müssen grundsätzlich laut DSGVO geschützt werden?

Die DSGVO sieht den Schutz von „personenbezogenen Daten“ vor, wenn diese

  • ganz oder teilweise automatisiert verarbeitet werden, oder
  • nicht automatisiert verarbeitet werden und in einem Datei-System gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Als personenbezogene Daten werden dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, definiert:

„Personen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standorten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.“

Vereinfacht bedeutet das, dass alle Daten, die einer Person zugeordnet werden können, personenbezogene Daten sind.

Beispiele für personenbezogene Daten sind:

VORSICHT!

Der Ausdruck „alle Informationen“ ist relativ weit ausgelegt. Daher gestaltet sich auch der Begriff der „personenbezogenen Daten“ sehr weitläufig. Folglich sollten Sie beachten, dass auch Informationen, die weniger eindeutig als personenbezogen identifizierbar sind, zu dieser Kategorie zählen. Dazu gehören beispielsweise Daten, wie Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten einer Person oder die Antworten einer Person bei einer Prüfung.

Für welche Daten sieht die DSGVO einen besonders starken Schutz vor?

Zu den personenbezogenen Daten zählt auch der Teilbereich der „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“. Umgangssprachlich oft auch „sensible Daten“ genannt.
Diese Daten bedürfen an besonders hohem Schutz, weil bei einem Missbrauch eine überdurchschnittlich hohe Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen besteht.

Zu dieser Kategorie gehören:

  • Rassische und ethnische Herkunft (z.B. Hautfarbe)
  • Politische Meinungen (z.B. Parteimitgliedschaft)
  • Religiöse oder philosophische Überzeugungen (z.B. Religionsbekenntnis)
  • Gewerkschaftszugehörigkeit (z.B. Mitgliedschaft bei Gewerkschaft XY)
  • Gesundheit (z.B. Krankheitsgeschichte)
  • Sexualleben und sexuelle Orientierung (z.B. Homosexualität)
  • Genetische und biometrische Daten zur Identifizierung einer natürlichen Person (z.B. Fingerabdruck)

Grundsätzlich ist die Verarbeitung dieser Daten untersagt. Jedoch gibt es einige Fälle, die davon ausgenommen sind. Dazu zählen z.B. die Verarbeitung nach einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person oder die Verarbeitung zum Schutz lebenswichtiger Interessen.

Du bist dir nicht sicher, ob du in deinem Unternehmen personenbezogene und/oder sensible Daten verarbeitest und was du dabei auf deiner Website beachten musst?

Dann vereinbare noch heute dein kostenloses & unverbindliches Erstgespräch mit einem Datenschutzexperten. Wir beraten dich gerne in Sachen Datenschutz und helfen dir herauszufinden, welche Art von Daten du verarbeitest und wie du laut DSGVO damit umgehen musst!

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Hallo, mein Name ist Daniel Lukmann. Ich bin zertifizierter Datenschutzbeauftragter und CTO der Lukmann Consulting GmbH. Gerne beraten wir dich in Sachen Datenschutz!