ALFRIGHT

Häufig gestellte Fragen

Der Datenschutz stellt Website-Betreiber vor viele Herausforderungen. So besteht u.a. die Pflicht zum Schutz von Besucherdaten und genauso existieren auch Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit Cookies, Plugins und dem Tracking. Dies erfordert umfassendes Know-How sowie genaue Kenntnisse über den Aufbau und die Funktionsweise der zu prüfenden Website.

Die meisten Website-Betreiber wurden in Bezug auf den Datenschutz jedoch oft falsch oder gar nicht beraten! Die Folge: Nahezu jede Website weist gravierende Datenschutz Lücken auf und könnte abgemahnt werden. Wenn also Behörden, Datenschutzaktivisten oder Betroffene die Website aufrufen, sollte rasch erkennbar sein, dass diese alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Weitere Vorteile:

  • Sie vermeiden Beschwerden von Kunden und kostspielige Auseinandersetzungen mit der Aufsichtsbehörde
  • Sie stärken das Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden
  • Sie professionalisieren Ihren Online-Auftritt durch die Einhaltung wichtiger Qualitätskriterien
  • Sie erhalten nicht nur konkrete Umsetzungs- und Verbesserungsvorschläge, sondern gewinnen mit uns auch einen verlässlichen Partner, der Sie einfach und schnell durch den Prüfprozess navigiert

ALFRIGHT nutzt eine Vielzahl von Instrumenten, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen: Die Überwachung von Fremdinhalten und Cookies auf der Website gehört ebenso dazu, wie der Nachweis von Lücken in der Datenschutzerklärung. Die Möglichkeit, automatisierte Scans und Reports zu erstellen, hilft es Veränderungen jederzeit transparent zu machen.

Sind alle Anforderungen im Bereich Datenschutz umgesetzt muss kontinuierlich überwacht werden, ob sich an den Inhalten der Website etwas geändert hat. So sollten Betreiber beim Einsatz von neuen Versionen von Plugins oder Content Management Libraries testen, ob der Datenschutz noch immer gewährleistet ist.

Mitarbeiter der Marketing- oder IT-Abteilung übersehen jedoch schnell einmal, ob verwendete Dienste oder Services der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Auch jede Änderung muss dem Datenschutzbeauftragten mitgeteilt werden, damit die Datenschutzerklärung aktuell bleibt.

ALFRIGHT kann dich genau bei diesen Aufgaben unterstützen und durch regelmäßige Scans die datenschutz-relevante Änderungen überwachen. Durch den umfassenden Analysebericht wirst du bequem über alle datenschutz-relevanten Änderungen informiert und kannst so DSGVO Verstöße schnell & einfach feststellen. Darüber hinaus hält ALFRIGHT deine Datenschutzerklärung immer aktuell!

Ja! Aktuell kann dein Unternehmen oder Verein in Deutschland oder Österreich angesiedelt sein.

ALFRIGHT berücksichtigt dabei auch die entsprechenden DSGVO Besonderheiten je Land. Selbstverständlich werden auch alle deutschen Datenschutzgesetze, das BDSG neu und das TMG berücksichtigen.

Ja! Als Datenschutzberater kannst du das Design von ALFRIGHT komplett an deine Firma anpassen und auch alle Druckberichte für deine Kunden mit deinem individuellen Firmenbranding versehen.

Darüber hinaus ist uns dein Feedback sehr wichtig. Egal ob Datenschutzbeauftragter, Unternehmen oder Werbeagentur – Deine Anregungen finden direkt Eingang in unsere Roadmap.

Die meisten unserer Partner verrechnen die Kosten für eine Lizenz direkt an ihre Kunden weiter. Dies erfolgt in der Regel über folgende Varianten:

  • Der Partner verrechnet an seine Kunden eine monatliche Pauschale für seine Betreuung und in dieser ist der Zugriff auf ALFRIGHT bereits inkludiert (häufigstes Modell).
  • Der Partner verrechnet die Kosten 1:1 an seine Kunden weiter.

Cookies sind kleine Dateien, die in Webbrowsern gesetzt werden und das Tracking der Nutzeridentifikation, personalisiertes Marketing und andere Funktionen ermöglichen. Bei einigen Arten von Cookies werden Nutzerdaten an Dritte weitergegeben. Website-Betreiber sollten wissen, welche Cookies sie verwenden und welche Daten diese Cookies erheben. Eine gültige Einwilligung kann von Nutzern nur eingeholt werden, wenn diese genau über die Verwendung von Cookies informiert werden.

Erstanbieter-Cookies werden von Webseiten gesetzt, während sich der Nutzer auf diesen befindet. Sie ermöglichen es Webseiten-Betreibern Kundenaktivitäten und Analysedaten zu erheben, Sprach- und andere Einstellungen zu speichern und andere nützliche Funktionen für eine reibungslose Nutzererfahrung auszuführen.

Drittanbieter-Cookies sind die riskanteste Variante von Cookies im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Sie werden in der Regel für Tracking- und Retargeting-Marketingkampagnen eingesetzt. Zudem werden sie von Drittanbieter-Servern gesetzt.

Drittanbieter-Anfragen sind Dateien, die von einer anderen Webseite geladen werden als derjenigen, die der Nutzer gerade besucht. Sie stammen in der Regel von Anbietern, deren Technologie auf der Website implementiert ist, auf der der Nutzer aktiv ist, oder die diese Webseite für Werbe- und Trackingzwecke nutzen.

Du kannst dich direkt an unseren CTO Daniel Lukmann wenden. Sende ihm einfach eine Mail an mail@alfright.eu oder buche bei ihm eine kostenlose & unverbindliche Live-Demo.